EU AI Act Training: Certified AI Manager Course – Webinar 29.9., 2.10.2025

Im August 2025 treten zentrale Bestimmungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Diese Regeln betreffen insbesondere Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für Unternehmen und Behörden.

Ab 2. August 2025 geltend bestimmte Regelungen des EU AI Act

Online-Training, organisiert von Tecnovy– hier geht es zur Anmeldung: Registration – AI-Manager Training | 29 Sep – 02 Oct 2025

Was ist neu?

  1. Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI)
  • Dokumentationspflicht: Anbieter von allgemein einsetzbaren KI-Modellen (z.B. große Sprachmodelle wie ChatGPT, Bild-KIs wie Midjourney) müssen eine stets aktuelle technische Dokumentation bereitstellen und diese auch für Anbieter nachgelagerter KI-Systeme zugänglich machen.
  • Urheberrechtsstrategie: Entwicklung und Offenlegung einer Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts.
  • Transparenz zum Training: Zusammenfassung und Veröffentlichung der für das Training des Modells verwendeten Inhalte (einschließlich Herkunft und Art der Daten).
  • Transparenzberichte: Veröffentlichung zu Fähigkeiten, Grenzen, potenziellen Risiken und Empfehlungen für Integratoren.
  1. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
  • Unternehmen und Behörden müssen ab August 2025 alle mit KI erzeugten bzw. bearbeiteten Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Chatbot-Antworten) eindeutig kennzeichnen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Täuschung oder Desinformation durch Deepfakes zu verhindern.
  1. Governance und Aufsicht
  • Behördenstruktur: Die EU und die Mitgliedstaaten müssen zuständige Behörden und zentrale Kontaktstellen einrichten, an die sich Unternehmen bei Fragen oder zur Konformitätsbewertung wenden können.
  • EU-KI-Büro: Einrichtung eines europäischen KI-Amts und eines wissenschaftlichen Sachverständigenpools.
  • Sanktionen: Ab August 2025 können Verstöße mit hohen Geldbußen belegt werden (bis zu 35 Mio.€ bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes).
  1. Praktische Auswirkungen für Unternehmen
  • Unternehmen, die KI-Modelle für personalrelevante Entscheidungen einsetzen (Hochrisiko-KI), müssen bereits ab August 2025 mit der Risikobewertung beginnen und sich an Beratungsstellen wenden.
  • Ab August 2025 besteht für Nutzer keine eigene Meldepflicht, der Fokus liegt klar auf den Anbietern der KI-Systeme.
  • Im Bewerbungsprozess, bei KI-generierten Inhalten oder beim Einsatz von KI-Chatbots ist die Kennzeichnung von KI-Nutzung Pflicht.
  1. Weitere Übergangsfristen
  • Noch nicht alle Verpflichtungen des AI Acts gelten ab August 2025: Viele weitere Regeln, insbesondere für Hochrisiko-KI, werden erst ab August 2026 bzw. 2027 verpflichtend.
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