EU AI Act Training: Certified AI Manager Course – Webinar 29.9., 2.10.2025
Im August 2025 treten zentrale Bestimmungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Diese Regeln betreffen insbesondere Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für Unternehmen und Behörden.
Ab 2. August 2025 geltend bestimmte Regelungen des EU AI Act
Online-Training, organisiert von Tecnovy– hier geht es zur Anmeldung: Registration – AI-Manager Training | 29 Sep – 02 Oct 2025
Was ist neu?
- Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI)
- Dokumentationspflicht: Anbieter von allgemein einsetzbaren KI-Modellen (z.B. große Sprachmodelle wie ChatGPT, Bild-KIs wie Midjourney) müssen eine stets aktuelle technische Dokumentation bereitstellen und diese auch für Anbieter nachgelagerter KI-Systeme zugänglich machen.
- Urheberrechtsstrategie: Entwicklung und Offenlegung einer Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts.
- Transparenz zum Training: Zusammenfassung und Veröffentlichung der für das Training des Modells verwendeten Inhalte (einschließlich Herkunft und Art der Daten).
- Transparenzberichte: Veröffentlichung zu Fähigkeiten, Grenzen, potenziellen Risiken und Empfehlungen für Integratoren.
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
- Unternehmen und Behörden müssen ab August 2025 alle mit KI erzeugten bzw. bearbeiteten Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Chatbot-Antworten) eindeutig kennzeichnen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Täuschung oder Desinformation durch Deepfakes zu verhindern.
- Governance und Aufsicht
- Behördenstruktur: Die EU und die Mitgliedstaaten müssen zuständige Behörden und zentrale Kontaktstellen einrichten, an die sich Unternehmen bei Fragen oder zur Konformitätsbewertung wenden können.
- EU-KI-Büro: Einrichtung eines europäischen KI-Amts und eines wissenschaftlichen Sachverständigenpools.
- Sanktionen: Ab August 2025 können Verstöße mit hohen Geldbußen belegt werden (bis zu 35 Mio.€ bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes).
- Praktische Auswirkungen für Unternehmen
- Unternehmen, die KI-Modelle für personalrelevante Entscheidungen einsetzen (Hochrisiko-KI), müssen bereits ab August 2025 mit der Risikobewertung beginnen und sich an Beratungsstellen wenden.
- Ab August 2025 besteht für Nutzer keine eigene Meldepflicht, der Fokus liegt klar auf den Anbietern der KI-Systeme.
- Im Bewerbungsprozess, bei KI-generierten Inhalten oder beim Einsatz von KI-Chatbots ist die Kennzeichnung von KI-Nutzung Pflicht.
- Weitere Übergangsfristen
- Noch nicht alle Verpflichtungen des AI Acts gelten ab August 2025: Viele weitere Regeln, insbesondere für Hochrisiko-KI, werden erst ab August 2026 bzw. 2027 verpflichtend.