Produktsicherheit 2026 in Österreich: Chambers Global Practice Guide von Andreas Eustacchio
Product Liability & Safety 2026 – Austria |
Das Produktsicherheitsrecht in Österreich basiert im Kern auf europäischem Recht.
Für Non‑Food‑Verbraucherprodukte, die ab 1. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, gilt unmittelbar die EU‑Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Für bereits zuvor bereitgestellte Verbraucherprodukte bleibt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) anwendbar, sodass in einer Übergangsphase zwei Regelwerke parallel greifen können.
Für Non‑Consumer‑Produkte und viele technische Sektoren (zB Maschinen, Elektrogeräte, EMC, Spielzeug, Medizinprodukte, Automotive‑Typengenehmigung) gelten die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 sowie rund 70 unionsrechtliche Harmonisierungsakte als lex specialis.
Ergänzend kommen das lebensmittelrechtliche Sicherheitsregime (Verordnung (EG) Nr. 178/2002, LMSVG), die EU‑Blue‑Guide‑Leitlinien und die delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 zur Risikobewertung und Safety‑Gate‑Meldungen hinzu.

Wer ist zuständig?
Zuständig für Produktsicherheit und Marktüberwachung sind insbesondere das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Länderbehörden sowie die AGES im Lebensmittelbereich.
Wer muss wann melden?
Hersteller, Importeure und Händler müssen bei Sicherheitsmängeln unverzüglich wirksame Korrekturmaßnahmen (Warnungen, Rücknahmen, Rückrufe, Delistings) ergreifen, Risiken angemessen kommunizieren und – je nach Gefährdungsgrad – Meldungen über das Safety Business Gateway an die Marktüberwachungsbehörden in allen betroffenen Mitgliedstaaten erstatten.
Das gilt insbesondere bei Unfällen mit Todesfolge oder schwerer Gesundheitsschädigung sowie im Rahmen interner Hinweisgebersysteme nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz.
Welche Strafhöhen gelten (noch)?
Obwohl die GPSR keine konkreten Strafhöhen vorgibt, verlangt sie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen; das derzeitige österreichische Rahmenregime mit Verwaltungsstrafen bis EUR 25.000 nach dem PSG 2004 wird daher voraussichtlich weiterentwickelt werden.
Weiterführende detaillierte Antworten erhalten Sie in meinem Beitrag für Chambers (Product Liability & Safety 2026 – Österreich): Product Liability & Safety 2026 – Austria |
Ihr Andreas Eustacchio

EUSTACCHIO ist eine führende österreichische Rechtsanwaltskanzlei für Produkthaftung, Produkt-Compliance und Produktsicherheit mit über 25 Jahren Erfahrung und besonderer Expertise im autonomen und vernetzten Fahren. EUSTACCHIO berät Hersteller, Zulieferer und Softwareentwickler entlang des gesamten Produktlebenszyklus, einschließlich Markteintritt und kommerzieller Verträge. Ein besonderer Fokus liegt auf Risiken der Digitalisierung, eingebetteter Software, Konnektivität, Cybersicherheit sowie automatisierter Systeme.