Chambers Global Practice Guides 2026 – Künstliche Intelligenz-KI, Digitalisierung, Automatisierung und Produkthaftung
Künstliche Intelligenz, Software und vernetzte digitale Funktionen verändern die Anforderungen an Produktsicherheit und Produkthaftung grundlegend. Bei modernen Produkten hängt die Sicherheit nicht mehr allein von der Qualität physischer Komponenten ab. Softwarearchitektur, Datenqualität, automatisierte Entscheidungen, Cybersecurity, Fernwartung und Sicherheitsupdates können ebenso entscheidend dafür sein, ob ein Produkt sicher ist und die berechtigten Sicherheitserwartungen erfüllt.
Dies betrifft insbesondere automatisierte und autonome Fahrzeuge, aber auch Maschinen, Medizinprodukte, Robotik, Industrieanlagen und vernetzte Konsumgüter. In diesen Bereichen wirken Hardware, Software, Sensorik, Cloud‑ und Backend‑Dienste sowie KI‑gestützte Funktionen eng zusammen. Fehler können daher nicht nur aus einer mangelhaften Komponente entstehen, sondern auch aus fehlerhaften Algorithmen, unzureichenden Tests, Sicherheitslücken, problematischen Daten oder einem unterbliebenen beziehungsweise unzureichenden Softwareupdate.
Neue EU‑Produkthaftungsrichtlinie
Die neue EU‑Produkthaftungsrichtlinie ist ein wesentlicher Schritt zur Anpassung des Produkthaftungsrechts an die digitale Wirtschaft. Sie muss von den EU‑Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt werden. Die Richtlinie stellt klar, dass Software – einschließlich KI‑Systemen – als Produkt vom verschuldensunabhängigen Produkthaftungsregime erfasst wird. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass digitale Funktionen und vernetzte Dienste für die Sicherheit zahlreicher Produkte heute zentral sind.eur-lex.europa+1
Für Unternehmen erhöht dies die Bedeutung einer umfassenden Product‑Liability‑ und Product‑Safety‑Strategie. Produktsicherheit muss über den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigt werden: von Konzept und Entwicklung über Tests und Validierung bis hin zu Markteinführung, Produktbeobachtung, Cybersecurity, Sicherheitsupdates, Warnungen und Rückrufmaßnahmen.
Safety by Design und sichere Updates
Die rechtliche Entwicklung setzt klare Anreize für Safety by Design und Security by Design. Unternehmen sollten Sicherheits‑ und Compliance‑Anforderungen bereits bei der Entwicklung von Hardware, Software und KI‑Funktionen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere dokumentierte Risikoanalysen, klare Entwicklungs‑ und Freigabeprozesse, nachvollziehbare Entscheidungen, sorgfältige Tests, wirksames Schwachstellenmanagement sowie eindeutige Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Zulieferern, Softwareentwicklern und Plattformanbietern.
Für automatisierte und autonome Fahrzeuge sind sichere Software‑ und Over‑the‑Air‑Updates besonders wichtig. Ein sorgfältig entwickeltes, geprüftes und dokumentiertes Sicherheitsupdate kann eine Schwachstelle in einer Fahrzeugflotte kurzfristig schließen und dadurch Risiken im Feld wirksam reduzieren. Solche Prozesse können eine sinnvolle Ergänzung oder – je nach Risiko – Alternative zu klassischen Rückrufen sein, bei denen Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden müssen.
Chambers Contributor – Practice Guide 2026: mehr Informationen finden Sie im Chambers Global Practice Guide Product Liability & Safety 2026 – Austria.
Beratung zu Product Liability
EUSTACCHIO berät Hersteller, Zulieferer, Softwareunternehmen, Plattformanbieter und Betreiber vernetzter Systeme zu Produkthaftung, Produktsicherheit, Product Compliance und Cybersecurity. Die Beratung umfasst unter anderem die rechtliche Bewertung von KI‑ und Softwarefunktionen, die Gestaltung von Sicherheits‑ und Compliance‑Prozessen, die Vertragsgestaltung entlang der Lieferkette, die Vorbereitung von Sicherheitsupdates und Rückrufen sowie die Unterstützung bei Produktsicherheitsvorfällen.