Automatisiertes Fahren: Interview mit Rechtsanwalt Dr. A. Eustacchio in der Tageszeitung „Die Presse“: Chancen und Hürden-„35 Jahre Rechtspanorama“

Rechtsanwalt Dr. Andreas Eustacchio, Experte für Automatisiertes Fahren in Österreich, erläutert im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ die rechtlichen Chancen, Grenzen und Herausforderungen von automatisiertem Fahren. Er greift unterschiedliche rechtliche und gesellschaftspolitische Themen auf, vertieft die juristische Perspektive und zeigt, wo Österreich im europäischen Vergleich steht.

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Österreich forciert automatisiertes Fahren, aber der rechtliche Rahmen erlaubt derzeit vor allem Tests unter klaren Sicherheitsvorgaben und mit menschlicher Verantwortung im Hintergrund.

Status in Österreich

  • Österreich ist sehr stark in der Forschung und beim Testen automatisierter Fahrzeuge, u.a. auf Basis der AutomatFahrverordnung (AutomatFahrVO).
  • Die AutomatFahrVO erlaubt Tests verschiedener Automatisierungsgrade, solange eine menschliche Aufsicht vorhanden ist.
  • Ziel der Tests ist es, Praxiserfahrungen zu sammeln, bevor autonome Systeme regulär im Straßenverkehr zugelassen werden.

Was derzeit getestet wird

  • Im Zentrum stehen derzeit automatisierte Shuttle-Busse und Busse im öffentlichen Verkehr als Pilotprojekte.
  • Weitere Test-Szenarien sind u.a. Parkservices (fahrerloses Ein- und Ausparken), Spurwechselassistenten und bestimmte Arbeitsmaschinen wie Kehrfahrzeuge oder Traktoren.
  • Die erlaubten Szenarien sind bewusst begrenzt, um kontrollierte Testbedingungen zu schaffen und Schritt für Schritt zur Betriebsgenehmigung zu gelangen.

Recht, Verantwortung und KI

  • Für vollautonomen Betrieb (SAE-Level 4) sind umfangreiche Tests und Nachweise zu Sicherheit, Typgenehmigung und Betriebserlaubnis zwingend vorgeschrieben.
  • Die AutomatFahrVO ist relativ starr: Nur ausdrücklich genannte Anwendungen dürfen getestet werden, was neue technische Lösungen ausbremst.
  • Nach EU-AI-Act bleibt immer ein Mensch verantwortlich; eine vollständig automatisierte Kontrolle allein durch KI ist rechtlich ausgeschlossen.

Menschliche Aufsicht und Cybersecurity

  • In Österreich ist bei fahrerlosen Fahrzeugen eine menschliche Kontrolle vor Ort vorgeschrieben, während in Deutschland eine technische Aufsicht aus einer Leitstelle genügt.
  • Autonome Fahrsysteme gelten als Hochrisiko-KI und müssen daher ständig menschlich überwacht werden („Human in the Loop“).
  • Cybersecurity ist Zulassungsvoraussetzung: Hersteller brauchen ein Cybersecurity-Managementsystem, und ab 2027 gelten mit dem EU Cyber Resilience Act noch strengere Sicherheits- und Updatepflichten.

Wirtschaftliche Chancen

  • Autonome Systeme sollen langfristig Fachkräfte – etwa im öffentlichen Verkehr und in der Logistik – entlasten und 24/7-Verfügbarkeit sowie Effizienzgewinne ermöglichen.
  • Parallel werden auch automatisierte Maschinen (z.B. Gabelstapler, Krane, landwirtschaftliche Geräte) streng reguliert getestet, inklusive Risikoanalysen und Haftungsregeln.
  • Österreich kann seine Rolle als Innovationsstandort nur halten, wenn der Rechtsrahmen flexibler wird und zugleich hohe Sicherheits- und Haftungsstandards wahrt.
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