KI, Digitalisierung und (nicht nur) neue Technologien-Wir lassen Sie jedenfalls nicht hängen: mit richtiger Produkt-Compliance zu mehr Sicherheit statt Haftung und Rückruf
Beim Produktrecht geht um Schäden, deren Ursache in der fehlerhaften Produktion oder eines falschen Designs/Konstruktion eines Produkts liegen oder bei der Errichtung von Industrieanlagen entstehen. Hier kann selbst ein bloß niedrigpreisiges Produkt enormen Schaden an völlig unbeteiligten Personen wie auch an den eigenen Vertragspartnern anrichten (wie etwa bei Schrauben). Zudem führen Digitalisierung und künstliche Intelligenz zu weiteren neuen Produkthaftungsrisiken.
Andreas Eustacchio beschäftigt sich seit nunmehr 25 Jahren mit diesem Spezialgebiet. Wir beraten Unternehmen, die Industriebauteile und Bauprodukte erzeugen, wie auch Automobilzulieferer: Von der Produktentwicklung über das Produktsicherheitsrecht bis hin zur Produkt Compliance: Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei Markteintritt, Rückrufen und Schadenersatzfällen – gerichtlich oder außergerichtlich, vor allem an der Schnittstelle zu Italien. Rückrufe von Produkten für Konsumenten als auch für Unternehmen begleiten wir in ganz Europa. Dabei arbeiten wir länderübergreifend mit spezialisierten Partnerkanzleien zusammen.
Einige Fälle aus dem Bereich Produkthaftung, die wir begleiteten:
- Europaweite und nationale Produktrückrufe
- Rückrufe italienischer Lebensmittel in Österreich
- Undichte Trinkwasserleitungen, die Schäden in einer Wohnanlage verursachten
- Fehlerhafte Software, die in Autos und Industriemaschinen verbaut wurde
- Medizinprodukte, die zu Gesundheitsschäden führten
- Schadhafte Kleinteile, die zu millionenfachen Serienfehlern an Fenstern oder Türen führen
- Skibindung, die wegen eines Konstruktionsfehlers nicht auslöste
In solchen Fällen untersuchen wir, wer für den entstandenen Schaden wirklich verantwortlich ist, überprüfen die vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und analysieren allfällige Schadensersatzansprüche. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
- Vertragsrecht
- Gewährleistungsrecht und Rügepflicht
- Haftungsrecht & Cybersecurity
- Regressansprüche im B2B
- Produktrückrufe – auch europaweit (B2C & B2B)
- Produkt Compliance
- Produktsicherheit
- Produktbeobachtungsfehler
- Konzeptverantwortungsvereinbarung in der Automotivbranche
- Datenschutz & Kundendaten
- Produkthaftung im B2B
Darüber hinaus beraten wir Sie von Automotive bis zu Fragen des Arzneimittelrechts – auch an der Schnittstelle zur Produktsicherheit.
- Automotive Law, autonome Fahrzeuge und Maschinen
- Medizinrecht
- Medizinproduktrecht
- Arzthaftung
- Patientenrecht
ONLINE-Seminar „Produkthaftung in der EU“:
21. und 22. April 2026


