18.11.2024: Die NEUE EU-Produkthaftungs-Richtlinie 2024/2853 ist offiziell

OUT NOW – mit heutigem 18.11.2024 ist die NEUE EU-Produkthaftungs-Richtlinie 2024/2853 offiziell!

Smarte Produkte, Digitalisierung und Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) kommen neu hinzu. Und viele neue Wirtschaftsakteure sowie der Online-Handel werden von der verschuldensunabhängige Produkthaftung erfasst sein. Umsetzungsfrist 9.12.2026!

Die neue EU Produkthaftungs-Richtlinie 2024/2853 wird die aktuelle aus dem Jahre 1985 stammende ersetzen und muss bis 9. Dezember 2026 umgesetzt werden.

Die technologischen Neuerungen bei der Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen haben auch vor der Produkthaftung nicht halt gemacht. Ein Update des europäischen Produkthaftungsrechts ist daneben auch aufgrund der Bedeutung des Online-Handels und der Mitwirkung vieler neuen Wirtschaftsakteure in der globalen Lieferkette hoch an der Zeit. Die neue EU-Produkthaftungs-Richtlinie unternimmt den Versuch die rechtlichen Lücken der bestehenden Produkthaftung zu schließen.

  • Neue Produkte: erstmals auch Software und digitale Produkte und smarte Geräte, die mit künstlicher Intelligenz (KI) funktionieren
  • Neue Haftung für KI und Cybersecurity
  • Neue Haftungsadressaten und Wirtschaftsakteure in der EU-Lieferkette: Es muss immer ein in der EU ansässiges Unternehmen geben, das für ein Produkt haftbar gemacht werden kann
  • Haftung des EU-Bevollmächtigten und des Fulfilment-Dienstleisters?
  • Neu: Datenverlust als ersatzfähiger Schaden
  • Neuer Zeitpunkt der „erstmaligen Bereitstellung“ von Produkten
  • Erweiterter Fehlerbegriff: Bedeutung späterer Sofware-Updates auf die Sicherheitserwartung
  • Einschränkungen der Haftungsbefreiungen von forschungsintensiven Herstellern bei Entwicklungsrisiko
  • Haftung für wesentliche Änderungen: Unternehmen haften, wenn sie ein Produkt außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers wesentlich verändern und es erneut auf den Markt bringen
  • Neue großzügige Beweiserleichterungen für Geschädigte
    • zivilprozessrechtliche Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismittel durch Unternehmer – ähnlich der U.S.-amerikanischen „discovery“.
    • bloß widerlegbare Vermutung von Fehler und Kausalzusammenhang
  • Welche Bedeutung für die Produkthaftung von Herstellern haben EU Digital Services Act (DSA), EU Cyber-Resilience Act (CRA), EU Cyber-Security-Act?

hier gibt es mehr: ONL_Produkthaftungs-RL_März2025

 

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